Maschinen- und Anlagenführer/-in
Maschinen- und Anlagenführer/-innen sind für die Einrichtung, Umrüstung und Bedienung von Maschinen oder Anlagen zuständig. Sie arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
Berufliche Qualifikationen
Maschinen- und Anlagenführer/-innen
- richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss,
- bereiten Arbeitsabläufe vor,
- wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an,
- wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen,
- wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an, nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen,
- warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen,
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
- berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
- dokumentieren Produktionsdaten,
- stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
Inhalte der Berufsausbildung
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Prüfen branchenspezifische Fertigungstechniken
- Steuerungs- und Regelungstechnik
- Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen
- Steuern des Materialflusses
- Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig zu den Prüfungsterminen .